Kirchenkreis-/Schulreferent*innen Zulage: Unterschied zwischen den Versionen
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<b>1.6 SAP erfassen</b> nach Anleitung PPP der | <b>1.6 SAP erfassen</b> nach Anleitung PPP der | ||
Version vom 22. August 2021, 09:44 Uhr
Prüfung Funktionszulage Schulreferent*innen und Kirchenreisschulreferent*innen
1. Kirchenkreisschulreferent*in
Rechtsgrundlage für Angestellte
§§ 4 Abs. 2 der Anlage 5 DiVO i. V. m § 30 Nr. 2 KBBesG i. V. m. § 6 Abs. 1 Nr. 3 DVKBBesG
Rechtsgrundlage für Beamte
§ 30 Nr. 2 KBBesG i. V. m. § 6 Abs. 1 Nr. 3 DVKBBesG
1.1 Stellenumfang prüfen
Beispiel:
6/25 Kirchenkreisschulreferent = 24 % bzw. 0,24
19/25 Einsatz im Religionsunterricht = 76 % bzw. 0,76
1.2 Beförderungsmöglichkeit prüfen
Beamte Rechtsgrundlage § 4 DVKBBesG
A 12: Abs. 2 entsprechend bewertete Stelle, Einsatz mind. 50 v. H.
A 13 Abs. 3 Nr. 2 Stellenanteil v. mind. 50 v. H.
Probezeit bei A 13 nach Art 17 Abs. 1 Nr. 2 LlbG abwarten,
bei D2.1(-1) nachfragen, Bestätigung einholen.
Wenn diese Voraussetzungen vorliegen, dann nach Beteiligung der MAV Beförderung Schreiben erstellen und SAP erfassen.
Hier Gilt § 6 Abs. 3 DVKBBesG – es gibt keine zusätzliche Kirchenkreiszulage! Diese wird aber für die Dauer der Erprobungszeit bis zur Beförderung gezahlt und endet mit der Beförderung.
Angestellte Rechtsgrundlage Anlage 1 Nr. 2 DiVO
E11: entsprechend bewertete Stelle oder überwiegender Einsatz im RU
E12: der Verweis in der Anlage 1 Nr. 2 der DiVO bei der Entgeltgruppe 12 ist veraltet. Die Stellen sind nun unter § 4 DVKBBesG zu finden.
Auch hier gilt §§ 4 Abs. 2 der Anlage 5 DiVO i. V. m § 6 Abs. 3 DVKBBesG – es gibt keine zusätzliche Kirchenkreiszulage! Diese wird aber für die Dauer der Erprobungszeit bis zur Beförderung gezahlt und endet mit der Beförderung.
1.3 Zahlbetrag für die Zulage festsetzen
Zahlung erfolgt nach §§ § 6 Abs. 3 DVKBBesG i. V. m. 6 Abs. 2 Satz 1 DVKBBesG
Zulage ist eine zweifache Dekanatszulage, derzeit (seit 01.01.2021) 186,18 € im Umfang des Einsatzes als Kirchenkreisschulreferent. 2 x 186,18 € x Umfang des Einsatzes als Kirchenkreisschulreferent
Beispiel:
6/25 Kirchenkreisschulreferent = 0,24
19/25 Einsatz im Religionsunterricht = 0,76
186,18 € x 2:0,24 = 89,37 €
Die Zulage wird nicht mit mind. 50 v. H. gewährt. § 6 Abs. 2 Satz 2 DVKBBesG gilt nur für die Schulreferentenzulagen!
1.4 Ruhegehaltsfähigkeit nach § 30 Abs. 2 KBBesG prüfen
1.5 Schreiben erstellen
[file://///elkb.de/dfs/allShares/LKA/PSZ/530_SG2_tp_RK/Muster/Vorlagen%20ab%2001.01.2015/Funktionszulage_Kirchenkreisschulreferent.docx Link-Text]
1.6 SAP erfassen nach Anleitung PPP der Anwenderbetreuung
(Einfügen)
2. Schulreferent*in
1. Angestellte
§§ 4 Abs. 2 der Anlage 5 DiVO i. V. m § 30 Nr. 2 KBBesG i. V. m. 6 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 DVKBBesG
2. Beamte
§§ 30 Nr. 2 KBBesG i. V. m. 6 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 DVKBBesG 2.1 Schulreferentenzulagenart klassifizieren Je nach Umfang des Einsatzes und Anweisung von D 2.1 erhält der Schulreferent*in eine einfache (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 DVKBBesG) oder eine 1,5-fache Dekanatszulage (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 DVKBBesG). 2.2 Stellenumfang prüfen Beispiel 1 6/25 Schulreferent Dekanat XY = 24 % bzw. 0,24 19/25 Einsatz im Religionsunterricht = 76 % bzw. 0,76 Beispiel 2 14/25 Schulreferent Dekanat XY = 56 % bzw. 0,56 11/25 Einsatz im Religionsunterricht = 44 % bzw. 0,44
Nach § 6 Abs. 2 Satz 2 DVKBBesG
i. V. m.§ 30 Abs. 1 Nr. 1 KBBesG wird diese Zulage jedoch mindestens im Umfang
von 0,5 gewährt.
Im Beispiel 1 damit 0,5 statt 0,24
Im Beispiel 2 damit 0,56
2.3 Zahlbetrag für die Zulage festsetzen
Zahlung erfolgt nach § 6 Nr. 1 i. V. m. 6 Abs. 2 Satz
1 DVKBBesG
Einfache Zulage (stand 01.01.2021 186,18 €),
mindestens 0,5
Laut Beispiel 1 186,18 € x 0,5 = 93,09 €
Laut Beispiel 2 186,18 € x0,56 = 104,26 €
Zahlung erfolgt nach § 6 Nr.2 i. V. m. 6 Abs. 2 Satz
1 DVKBBesG
1,5 Zulage, mindestens 0,5
Laut Beispiel 1 186,18 € x 1,5 x 0,5 = 139,64 €
Laut Beispiel 2 186,18 € x 1,5x 0,56 = 156,39 €
2.4 Ruhegehaltsfähigkeit nach § 30 Abs. 2 KBBesG
prüfen
2.5 Schreiben erstellen
<a
href="file://elkb.de/dfs/allShares/LKA/PSZ/530_SG2_tp_RK/Muster/Vorlagen%20ab%2001.01.2015">\\elkb.de\dfs\allShares\LKA\PSZ\530_SG2_tp_RK\Muster\Vorlagen
ab 01.01.2015</a> Funktionszulage_schulreferenten.docx
2.6 SAP erfassen nach Anleitung PPP der
Anwenderbetreuung
(Einfügen)
2.7 Beförderungsmöglichkeit prüfen
Beamte
§ 4 DVKBBesG
A 12: Abs. 2 entsprechend bewertete Stelle, Einsatz mind. 50
v. H.
A 13 Abs. 3 Nr. 2 Stellenanteil v. mind. 50 v. H.
Probezeit bei A 13 nach Art 17 Abs. 1 Nr. 2 LlbG abwarten,
bei D2.1(-1) nachfragen, Bestätigung einholen.
Wenn diese Voraussetzungen vorliegen, dann nach Beteiligung
der MAV Beförderung Schreiben erstellen und SAP erfassen.
Hier gilt § 6 Abs. 3 DVKBBesG nicht – die Schulrefrentenzulage gibt es zusätzlich zur Beförderung. Angestellte Rechtsgrundlage: Anlage 1 Nr. 2 der DiVO E11: entsprechend bewertete Stelle oder überwiegender Einsatz im RU E12: der Verweis in der Anlage 1 Nr. 2 der DiVO bei der Entgeltgruppe 12 ist veraltet. Die Stellen sind nun unter § 4 Abs. 3 DVKBBesG zu finden. Auch hier gilt §§ 4 Abs. 2 der Anlage 5 DiVO i. V. m § 6 Abs. 3 DVKBBesG nicht – es kann eine zusätzliche Schulreferentenzulage geben!
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