Urkundenübergabe LKA: Unterschied zwischen den Versionen
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Die Abteilungsleitungssitzung beschließt, bei der Verabschiedung von Referentinnen und Referenten auch weiterhin Ruhestandsurkunden zu überreichen.<br> | Die Abteilungsleitungssitzung beschließt, bei der Verabschiedung von Referentinnen und Referenten auch weiterhin Ruhestandsurkunden zu überreichen.<br> | ||
Aktuelle Version vom 25. März 2021, 12:32 Uhr
Urkundenübergabe bei Ruhestand von Referenten im Landeskirchenamt
AL-Beschluss vom 14.02.2017
TOP 3.3 – Verleihung von Ruhestandsurkunden
Vereinbarung einer einheitlichen Praxis
Beschluss:
Die Abteilungsleitungssitzung beschließt, bei der Verabschiedung von Referentinnen und Referenten auch weiterhin Ruhestandsurkunden zu überreichen.
In welchen Fällen Urkunden für Mitarbeitende erstellt werden (z.B. Beförderung, Verabschiedung), von wem sie überreicht werden und wie der Ablauf gestaltet werden soll, soll nochmals ausführlicher in einer der nächsten Abteilungsleitungssitzungen behandelt werden.
- einstimmig –
Urkunden für die Ruhestandsversetzung von Referenten zur Aushändigung direkt an die jeweilige Abteilungsleitung schicken.
Die Rücksendung des Entwurfs mit Aushändigungsvermerk müsste dann auch direkt von der Abteilungsleitung wieder ans PSZ erfolgen.
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