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Verzugszinsen: Unterschied zwischen den Versionen

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In manchen Fällen steht dem Arbeitsnehmer die Zahlung von Verzugszinsen durch den Arbeit-geber zu. Dies ist z.B. der Fall, wenn eine Urlaubsabgeltung verzögert nach einem Rechtsstreit bei einer Kündigungsschutzklage gezahlt wird.<br>
In manchen Fällen steht dem Arbeitsnehmer die Zahlung von Verzugszinsen durch den Arbeitgeber zu. <br>
Dies ist z.B. der Fall, wenn eine Urlaubsabgeltung verzögert nach einem Rechtsstreit bei einer Kündigungsschutzklage gezahlt wird.<br>
Laut Lexikon-Lohnbüro gehören Verzugszinsen wegen verspäteter Lohnzahlung nicht zum Ar-beitslohn. Sie sind daher lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei. <br>
Laut Lexikon-Lohnbüro gehören Verzugszinsen wegen verspäteter Lohnzahlung nicht zum Ar-beitslohn. Sie sind daher lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei. <br>
Verzugszinsen gehören aber zu den Einnahmen aus Kapitalvermögen. Sie unterliegen erst im Rahmen der Veranlagung zur Einkommensteuer beim Arbeitnehmer der Besteuerung.<br>
Verzugszinsen gehören aber zu den Einnahmen aus Kapitalvermögen. Sie unterliegen erst im Rahmen der Veranlagung zur Einkommensteuer beim Arbeitnehmer der Besteuerung.<br>

Version vom 7. Mai 2020, 13:41 Uhr

Personalsachbearbeitung


Verzugszinsen

In manchen Fällen steht dem Arbeitsnehmer die Zahlung von Verzugszinsen durch den Arbeitgeber zu.
Dies ist z.B. der Fall, wenn eine Urlaubsabgeltung verzögert nach einem Rechtsstreit bei einer Kündigungsschutzklage gezahlt wird.
Laut Lexikon-Lohnbüro gehören Verzugszinsen wegen verspäteter Lohnzahlung nicht zum Ar-beitslohn. Sie sind daher lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei.
Verzugszinsen gehören aber zu den Einnahmen aus Kapitalvermögen. Sie unterliegen erst im Rahmen der Veranlagung zur Einkommensteuer beim Arbeitnehmer der Besteuerung.
Verzugszinsen werden in SAP mit LA 3103 im IT 0015 erfasst.
Gunther Fröhlich, 07.05.2020



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