Zum Inhalt springen

Ärztliche Untersuchung Ausbildungsbeginn: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Personalsachbearbeitung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
 
(kein Unterschied)

Aktuelle Version vom 11. Februar 2020, 16:33 Uhr

Ärztliches Gutachten bei Ausbildungsbeginn

Um die Ausbildung zum Diakon beginnen zu können, genügt künftig ein allgemeinsärztliches Gutachten (kein Spezialist). Bei allen Ernennungen ist aber in jedem Fall ein vertrauensärztliches Gutachten notwendig. E-Mail vom Dienstrecht vom 11.02.2020



<historylink type="back">zurück</historylink>
<historylink type="back">zurück</historylink>