Ärztliche Untersuchung Ausbildungsbeginn: Unterschied zwischen den Versionen
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<h3 class="subheaderELKB" style="Backcolor:lightblue">Ärztliches Gutachten bei Ausbildungsbeginn</h3> | <h3 class="subheaderELKB" style="Backcolor:lightblue">Ärztliches Gutachten bei Ausbildungsbeginn</h3> | ||
Um die Ausbildung beginnen zu können genügt künftig ein allgemeinsärztliches Gutachten (kein Spezialist). Bei allen Ernennungen ist aber in jedem Fall ein vertrauensärztliches Gutachten notwendig. | Um die Ausbildung zum Diakon beginnen zu können, genügt künftig ein allgemeinsärztliches Gutachten (kein Spezialist). Bei allen Ernennungen ist aber in jedem Fall ein vertrauensärztliches Gutachten notwendig. | ||
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Version vom 11. Februar 2020, 16:33 Uhr
Ärztliches Gutachten bei Ausbildungsbeginn
Um die Ausbildung zum Diakon beginnen zu können, genügt künftig ein allgemeinsärztliches Gutachten (kein Spezialist). Bei allen Ernennungen ist aber in jedem Fall ein vertrauensärztliches Gutachten notwendig. E-Mail vom Dienstrecht vom 11.02.2020
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