Ärztliche Untersuchung Ausbildungsbeginn: Unterschied zwischen den Versionen
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Um die Ausbildung beginnen zu können genügt künftig ein allgemeinsärztliches Gutachten (kein Spezialist). Bei allen Ernennungen ist aber in jedem Fall ein vertrauensärztliches Gutachten notwendig. | Um die Ausbildung beginnen zu können genügt künftig ein allgemeinsärztliches Gutachten (kein Spezialist). Bei allen Ernennungen ist aber in jedem Fall ein vertrauensärztliches Gutachten notwendig. | ||
[http://wiki.stefan-frede.de/images/a/a2/E-Mail_Dienstrecht.pdf E-Mail vom | [http://wiki.stefan-frede.de/images/a/a2/E-Mail_Dienstrecht.pdf E-Mail vom Dienstrecht vom 11.02.2020] | ||
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Version vom 11. Februar 2020, 16:32 Uhr
Ärztliches Gutachten bei Ausbildungsbeginn
Um die Ausbildung beginnen zu können genügt künftig ein allgemeinsärztliches Gutachten (kein Spezialist). Bei allen Ernennungen ist aber in jedem Fall ein vertrauensärztliches Gutachten notwendig. E-Mail vom Dienstrecht vom 11.02.2020
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