Ärztliche Untersuchung Ausbildungsbeginn: Unterschied zwischen den Versionen
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Um die Ausbildung beginnen zu können genügt künftig ein allgemeinsärztliches Gutachten (kein Spezailist). Bei allen Ernnenungen ist aber in jedem Fall ein vertrauensärztliches Gutachten notwendig. | Um die Ausbildung beginnen zu können genügt künftig ein allgemeinsärztliches Gutachten (kein Spezailist). Bei allen Ernnenungen ist aber in jedem Fall ein vertrauensärztliches Gutachten notwendig. | ||
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Version vom 11. Februar 2020, 16:31 Uhr
Ärztliches Gutachten bei Ausbildugnsbeginn
Um die Ausbildung beginnen zu können genügt künftig ein allgemeinsärztliches Gutachten (kein Spezailist). Bei allen Ernnenungen ist aber in jedem Fall ein vertrauensärztliches Gutachten notwendig. E-Mail vom Diesntrecht vom 11.02.2020
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