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Besitzstand Kind: Unterschied zwischen den Versionen

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Besitzstand Kind darf nur bei Mitarbeitenden angelegt werden, die einen Anspruch auf diese Leistung aus einem früheren, nahtlos anschließenden, Dienstverhältnis bei der ELKB haben.
Besitzstand Kind darf nur bei Mitarbeitenden angelegt werden, die einen Anspruch auf diese Leistung aus einem früheren, nahtlos anschließenden, Dienstverhältnis bei der ELKB haben.


1. Maßnahme Familienstand bearbeiten (Kinder anlegen)
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2. Im IT 595 Zahlkinder anlegen
2. Im IT 595 Zahlkinder anlegen<br>
3. Im IT 8 kontrollieren
3. Im IT 8 kontrollieren<br>

Version vom 22. Januar 2020, 18:20 Uhr

Besitzstand Kind neu anlegen



Besitzstand Kind darf nur bei Mitarbeitenden angelegt werden, die einen Anspruch auf diese Leistung aus einem früheren, nahtlos anschließenden, Dienstverhältnis bei der ELKB haben.

1. Maßnahme Familienstand bearbeiten (Kinder anlegen)
2. Im IT 595 Zahlkinder anlegen
3. Im IT 8 kontrollieren