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Ärztliche Untersuchung Ausbildungsbeginn: Unterschied zwischen den Versionen

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<h3 class="subheader" style="Backcolor:lightblue">Ärztliches Gutachten bei Ausbildugnsbeginn</h3>
<h3 class="subheaderELKB" style="Backcolor:lightblue">Ärztliches Gutachten bei Ausbildungsbeginn</h3>
Um die Ausbildung beginnen zu können genügt künftig ein allgemeinsärztliches Gutachten (kein Spezailist). Bei allen Ernnenungen ist aber in jedem Fall ein vertrauensärztliches Gutachten notwendig.
Um die Ausbildung zum Diakon beginnen zu können, genügt künftig ein allgemeinsärztliches Gutachten (kein Spezialist). Bei allen Ernennungen ist aber in jedem Fall ein vertrauensärztliches Gutachten notwendig.
[http://wiki.stefan-frede.de/images/a/a2/E-Mail_Dienstrecht.pdf E-Mail vom Diesntrecht vom 11.02.2020]
[http://wiki.stefan-frede.de/images/a/a2/E-Mail_Dienstrecht.pdf E-Mail vom Dienstrecht vom 11.02.2020]


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Aktuelle Version vom 11. Februar 2020, 16:33 Uhr

Ärztliches Gutachten bei Ausbildungsbeginn

Um die Ausbildung zum Diakon beginnen zu können, genügt künftig ein allgemeinsärztliches Gutachten (kein Spezialist). Bei allen Ernennungen ist aber in jedem Fall ein vertrauensärztliches Gutachten notwendig. E-Mail vom Dienstrecht vom 11.02.2020



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