Nichtamtliche Begründungen: Unterschied zwischen den Versionen
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Ebenfalls Hilfreich ist die Intranetseite [https://www2.elkb.de/intranet/node/23397 Dienstrecht]. | Ebenfalls Hilfreich ist die Intranetseite [https://www2.elkb.de/intranet/node/23397 Dienstrecht]. Dort sind bereits einige Nichtamtliche Begründungen aus den Protokollen extrahiert und als durchsuchbare PDFs verlinkt.<br> | ||
Dort sind bereits einige Nichtamtliche Begründungen aus den Protokollen extrahiert und als durchsuchbare PDFs verlinkt.<br> | Zusätzlich findet sich der link zum [https://kirchenrecht-ekd.de/search/geltendes_recht Fachinformationssystem Kirchenrecht ] der EKD dort. mit dem Suchbegriff "Begründung" findet man hier auch die nichtamtlichen Begründungen. | ||
Zusätzlich findet sich der link zum [https://kirchenrecht-ekd.de/search/geltendes_recht Fachinformationssystem Kirchenrecht] der EKD dort. | |||
Aktuelle Version vom 1. Februar 2020, 16:54 Uhr
Nichtamtlichen Begründungen von Kirchengesetzen
Von allen Kirchengesetzen sind die nichtamtlichen Begründungen über die Synodalprotokolle auffindbar.
Vom Datum des Gesetzes laut KABl ausgehend muss zurückgerechnet werden, welche Synode zuständig war und dann:
Im Intranet die Protokollsammlung der Landessynode aufrufen.
Die verabschiedeten Kirchengesetze und deren Begründungen sind in der Anlage enthalten.
Quelle: E-Mail von Michael Frahm vom 20.11.2017 an Stefan Frede
Ebenfalls Hilfreich ist die Intranetseite Dienstrecht. Dort sind bereits einige Nichtamtliche Begründungen aus den Protokollen extrahiert und als durchsuchbare PDFs verlinkt.
Zusätzlich findet sich der link zum Fachinformationssystem Kirchenrecht der EKD dort. mit dem Suchbegriff "Begründung" findet man hier auch die nichtamtlichen Begründungen.
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