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Auszeiten: Unterschied zwischen den Versionen

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<h3 class="subheaderELKB" style="Backcolor:purple">Auszeiten in der ELKB</h3>
<h3 class="subheaderELKB" style="Backcolor:purple">Erfassung von "Auszeiten in der ELKB" in SAP</h3>
'''Bei Fragen zu diesen Maßnahmen ist auf die genannten Ansprechpartner zu verweisen'''
'''Prozessbeschreibung:'''<br>
#''' Abdrucke der in F2.2 (KR Weigelt) gefertigten Schreiben leitet F2.2 für die'''
#* Mitarbeiterkreise Pfarrer, Pfarrverwalter und Vikare an F4.6-SG1
#* alle anderen Mitarbeiterkreise an F4.6-SG2
#:Die Schreiben enthalten jeweils die rechtliche Grundlage für die Auszeit.
#'''Kopien der Schreiben über geplante und tatsächliche Zeiten bei „therapeutischen Auszeiten“ im Haus Respiratio leitet F2.2 ebenfalls gemäß Ziffer 1 an das PSZ weiter.'''
#'''Die Auszeiten werden im IT 2001'''
#*Mitarbeitergruppe 4 und 8 mit der Abwesenheitsart 9300 „Freistellung bezahlt“
#*Mitarbeitergruppe 5 und 9 mit der Abwesenheitsart 0300 „Freistellung bezahlt“
#:vom zuständigen SB-Personal mit einem entsprechenden Bearbeitungsvermerk auf dem Abdruck erfasst.
#:'''KEINE ERFASSUNG WÄHREND ANDERER ABWESENHEIT MÖGLICH'''
 
#'''Der Abdruck wird zum Gesundheitsakt  genommen.'''
#:Bei den Personalakten der Pfarrer wird ein gesonderter Gesundheitsakt geführt. <br>
#:Bei allen anderen Mitarbeiterkreisen werden solche Unterlagen in einem verschlossenen Umschlag zum Personalakt genommen. Der Umschlag wird mit einem Stichwort zum Inhalt, dem Datum, dem Namen des Mitarbeiters und dessen Unterschrift oder Kurzzeichen versehen.
 
'''Hinweise:'''<br>
a. Rechtliche Grundlagen:
:Die „Freistellung bezahlt“ erfolgt laut der „Richtlinie zur Vergabe von Leistungen aus dem Projekt ,Atem holen‘ Az. 26/5 – 9 – 14 Bd. 2“ (ohne Datum) bei privatrechtlich Beschäftigten gemäß [https://beck-online.beck.de/Dokument?vpath=bibdata%2Fges%2Ftv_l%2Fcont%2Ftv_l.p5.htm&anchor=Y-100-G-TV_L-P-5§ 5 Abs. 5 TV-L] und bei öffentlich-rechtlich Beschäftigten gemäß [https://beck-online.beck.de/Dokument?vpath=bibdata%2Fges%2Fbayurlmv%2Fcont%2Fbayurlmv.p10.htm&anchor=Y-100-G-BAYURLMV-P-10 § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 i. V. m. Satz 2 und 4 UrlMV].
 
b. Prozessschritte innerhalb F2.2
:Diese (z. B. Ablage in der GEN) werden dort geregelt.
 
''Anlagen:''
:[http://wiki.stefan-frede.de/images/b/bc/Geistliche_auszeiten_2019.pdf Dokument „Auszeiten in der ELKB“ (ohne Datum)]<br>
:[http://wiki.stefan-frede.de/images/2/27/Richtlinie_zur_Vergabe_von_Leistungen_aus_dem_Projekt_Atem_holen.pdf Vergaberichtlinien Richtlinie zur Vergabe von Leistungen aus dem Projekt „Atem holen“(Az.: 26/5 - 9 - 14 Bd. 2)]


Antragsberechtigt sind alle hauptamtlich Mitarbeitenden der Evangelisch-Lutherischen Kirche In Bayern.<br>
Auf die Genehmigung einer beantragten Maßnahme besteht kein Rechtsanspruch.<br>


Weitere Informationen sind in den [http://wiki.stefan-frede.de/images/2/27/Richtlinie_zur_Vergabe_von_Leistungen_aus_dem_Projekt_Atem_holen.pdf Vergaberichtlinien (Az.: 26/5 - 9 - 14 Bd. 2)] und<br>
im Informationsblatt [http://wiki.stefan-frede.de/images/2/21/Auszeiten_in_der_ELKB.pdf Auszeiten in der ELKB] zu finden.


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Aktuelle Version vom 12. November 2021, 19:53 Uhr

Erfassung von "Auszeiten in der ELKB" in SAP

Prozessbeschreibung:

  1. Abdrucke der in F2.2 (KR Weigelt) gefertigten Schreiben leitet F2.2 für die
    • Mitarbeiterkreise Pfarrer, Pfarrverwalter und Vikare an F4.6-SG1
    • alle anderen Mitarbeiterkreise an F4.6-SG2
    Die Schreiben enthalten jeweils die rechtliche Grundlage für die Auszeit.
  2. Kopien der Schreiben über geplante und tatsächliche Zeiten bei „therapeutischen Auszeiten“ im Haus Respiratio leitet F2.2 ebenfalls gemäß Ziffer 1 an das PSZ weiter.
  3. Die Auszeiten werden im IT 2001
    • Mitarbeitergruppe 4 und 8 mit der Abwesenheitsart 9300 „Freistellung bezahlt“
    • Mitarbeitergruppe 5 und 9 mit der Abwesenheitsart 0300 „Freistellung bezahlt“
    vom zuständigen SB-Personal mit einem entsprechenden Bearbeitungsvermerk auf dem Abdruck erfasst.
    KEINE ERFASSUNG WÄHREND ANDERER ABWESENHEIT MÖGLICH
  1. Der Abdruck wird zum Gesundheitsakt genommen.
    Bei den Personalakten der Pfarrer wird ein gesonderter Gesundheitsakt geführt.
    Bei allen anderen Mitarbeiterkreisen werden solche Unterlagen in einem verschlossenen Umschlag zum Personalakt genommen. Der Umschlag wird mit einem Stichwort zum Inhalt, dem Datum, dem Namen des Mitarbeiters und dessen Unterschrift oder Kurzzeichen versehen.

Hinweise:
a. Rechtliche Grundlagen:

Die „Freistellung bezahlt“ erfolgt laut der „Richtlinie zur Vergabe von Leistungen aus dem Projekt ,Atem holen‘ Az. 26/5 – 9 – 14 Bd. 2“ (ohne Datum) bei privatrechtlich Beschäftigten gemäß 5 Abs. 5 TV-L und bei öffentlich-rechtlich Beschäftigten gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 i. V. m. Satz 2 und 4 UrlMV.

b. Prozessschritte innerhalb F2.2

Diese (z. B. Ablage in der GEN) werden dort geregelt.

Anlagen:

Dokument „Auszeiten in der ELKB“ (ohne Datum)
Vergaberichtlinien Richtlinie zur Vergabe von Leistungen aus dem Projekt „Atem holen“(Az.: 26/5 - 9 - 14 Bd. 2)




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