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Besitzstand Kind: Unterschied zwischen den Versionen

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Besitzstand Kind darf nur bei Mitarbeitenden angelegt werden, die einen Anspruch auf diese Leistung aus einem früheren, nahtlos anschließenden, Dienstverhältnis bei der ELKB haben.


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1. Maßnahme Familienstand bearbeiten (Kinder anlegen)<br>
2. Im IT 595 Zahlkinder anlegen<br>
3. Im IT 8 kontrollieren<br>




Besitzstand Kind darf nur bei Mitarbeitenden angelegt werden, die einen Anspruch auf diese Leistung aus einem früheren, nahtlos anschließenden, Dienstverhältnis bei der ELKB haben.
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1. Maßnahme Familienstand bearbeiten (Kinder anlegen)
2. Im IT 595 Zahlkinder anlegen
3. Im IT 8 kontrollieren

Aktuelle Version vom 1. Februar 2020, 17:09 Uhr

Besitzstand Kind neu anlegen

Besitzstand Kind darf nur bei Mitarbeitenden angelegt werden, die einen Anspruch auf diese Leistung aus einem früheren, nahtlos anschließenden, Dienstverhältnis bei der ELKB haben.

1. Maßnahme Familienstand bearbeiten (Kinder anlegen)
2. Im IT 595 Zahlkinder anlegen
3. Im IT 8 kontrollieren


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