Besitzstand Kind: Unterschied zwischen den Versionen
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Besitzstand Kind darf nur bei Mitarbeitenden angelegt werden, die einen Anspruch auf diese Leistung aus einem früheren, nahtlos anschließenden, Dienstverhältnis bei der ELKB haben. | |||
1. Maßnahme Familienstand bearbeiten (Kinder anlegen)<br> | |||
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Aktuelle Version vom 1. Februar 2020, 17:09 Uhr
Besitzstand Kind neu anlegen
Besitzstand Kind darf nur bei Mitarbeitenden angelegt werden, die einen Anspruch auf diese Leistung aus einem früheren, nahtlos anschließenden, Dienstverhältnis bei der ELKB haben.
1. Maßnahme Familienstand bearbeiten (Kinder anlegen)
2. Im IT 595 Zahlkinder anlegen
3. Im IT 8 kontrollieren
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