Zum Inhalt springen

Ernennungsurkunden - Unterschriftsberechtigte: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Personalsachbearbeitung
Die Seite wurde neu angelegt: „Wer unterschreibt Ernennungsurkunden und vom wem wird er vertreten. Gemäß [https://beck-online.beck.de/Dokument?vpath=bibdata%2Fges%2Felkbkverf%2Fcont%2Felk…“
 
Keine Bearbeitungszusammenfassung
 
(5 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
Wer unterschreibt Ernennungsurkunden und vom wem wird er vertreten.


Gemäß [https://beck-online.beck.de/Dokument?vpath=bibdata%2Fges%2Felkbkverf%2Fcont%2Felkbkverf.a61.htm&anchor=Y-100-G-ELKBKVERF-A-61 Art. 61 Abs. Nr. 9 KVerf] vollzieht der Landesbischof die Ernennung von Pfarrern und Kirchenbeamten der ELKB. Gemäß [https://beck-online.beck.de/?vpath=bibdata/ges/ELKBKVerf/cont/ELKBKVerf.A63.htm Art. 63 KVerf] gibt es einen ständigen Vertreter des Landesbischofs. Gemäß [https://beck-online.beck.de/Dokument?vpath=bibdata%2Fges%2Felkbbischofsg%2Fcont%2Felkbbischofsg.p22.htm&anchor=Y-100-G-ELKBBISCHOFSG-P-22 § 22 BischofsG] wird der ständige Vertreter des Landesbischofs vom dienstältesten Abteilungsleiter des LKA vertreten, der Pfarrer ist.
== Wer unterschreibt Ernennungsurkunden und vom wem wird er vertreten ==


Aufstellung der Abteilungsleiters, die Pfarrer sind, ''sortiert nach Dienstalter''
Gemäß [https://beck-online.beck.de/Dokument?vpath=bibdata%2Fges%2Felkbkverf%2Fcont%2Felkbkverf.a61.htm&anchor=Y-100-G-ELKBKVERF-A-61 Art. 61 Abs. Nr. 9 KVerf] vollzieht der Landesbischof die Ernennung von Pfarrern und Kirchenbeamten der ELKB. <br>
Gemäß [https://beck-online.beck.de/?vpath=bibdata/ges/ELKBKVerf/cont/ELKBKVerf.A63.htm Art. 63 KVerf] gibt es einen ständigen Vertreter des Landesbischofs.<br>
Derzeit ist das '''OKR Reimers'''.<br>
Gemäß [https://beck-online.beck.de/Dokument?vpath=bibdata%2Fges%2Felkbbischofsg%2Fcont%2Felkbbischofsg.p22.htm&anchor=Y-100-G-ELKBBISCHOFSG-P-22 § 22 BischofsG] wird der ständige Vertreter des Landesbischofs vom dienstältesten Abteilungsleiter des LKA vertreten, der Pfarrer ist.<br>
 
Aufstellung der Abteilungsleiter, die Pfarrer sind, ''sortiert nach Dienstalter''
 
OKR Martin wurde am 01.09.2004 ernannt<br>


OKR Martin wurde am 01.09.2004 ernannt
OKR Bierbaum wurde am 01.10.2006 ernannt
OKR Reimers wurde am 01.07.2018 ernannt


'''Demnach nimmt die weitere Stellvertretung OKR Martin wahr.'''
'''Demnach nimmt die weitere Stellvertretung OKR Martin wahr.'''
{{back}}
[[Category:Übersicht]]

Aktuelle Version vom 6. Mai 2020, 09:03 Uhr

Wer unterschreibt Ernennungsurkunden und vom wem wird er vertreten[Bearbeiten]

Gemäß Art. 61 Abs. Nr. 9 KVerf vollzieht der Landesbischof die Ernennung von Pfarrern und Kirchenbeamten der ELKB.
Gemäß Art. 63 KVerf gibt es einen ständigen Vertreter des Landesbischofs.
Derzeit ist das OKR Reimers.
Gemäß § 22 BischofsG wird der ständige Vertreter des Landesbischofs vom dienstältesten Abteilungsleiter des LKA vertreten, der Pfarrer ist.

Aufstellung der Abteilungsleiter, die Pfarrer sind, sortiert nach Dienstalter

OKR Martin wurde am 01.09.2004 ernannt


Demnach nimmt die weitere Stellvertretung OKR Martin wahr.


<historylink type="back">zurück</historylink>
<historylink type="back">zurück</historylink>